In Ihrem persönlichen Bereich sehen Sie jederzeit, wo Sie stehen und was als Nächstes passiert – und wir sagen Ihnen, wenn etwas von Ihnen gebraucht wird.
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Tepavi · Mein Prozess
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Ehrlich gesagt
Kostenerstattung als Plan B
Bevor ein Antrag gestellt wird, prüfen wir gemeinsam den Weg über eine Kassenpraxis – das schreibt das Verfahren so vor.
Es kann daher vorkommen, dass sich doch im Laufe der Beantragung ein Kassenplatz findet. Dann ist keine Kostenerstattung nötig – Ihre Behandlung kann direkt beginnen.
Soziale Gerechtigkeit
Therapie soll nicht am Geld scheitern
Uns ist es ein großes Anliegen, dass niemand aufgrund geringer finanzieller Mittel auf Unterstützung verzichten muss.
Deshalb bieten wir vergünstigte Konditionen für Studierende, Auszubildende sowie Empfänger:innen von Sozialleistungen.
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Noch keinen Code? Den Referenzcode erhalten Sie von einer/einem bereits registrierten Psychotherapeut:in – nicht durch eigene Anmeldung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen von Patient:innen
Die Höhe Ihres Tepavi-Anteils hängt davon ab, wie die Servicegebühr zwischen Ihrer Privatpraxis und Ihnen aufgeteilt wurde. Tepavi ermöglicht eine individuelle Kostenaufteilung zwischen Psychotherapeut:in und Patient:in.
Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell alle Unterlagen vorliegen, wie gut Sie für Termine erreichbar sind und wie schnell PTV-11 und Konsiliarbericht organisiert werden können. Als grobe Orientierung kann der Prozess bis zur Antragstellung im günstigen Fall innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Nach Eingang des Antrags hat die Krankenkasse in der Regel eine gesetzliche Entscheidungsfrist von 3 Wochen. Wird der Medizinische Dienst hinzugezogen, beträgt die Frist 5 Wochen. Im besten Fall ist eine Kostenzusage nach etwa 5 bis 8 Wochen möglich. Bei Ablehnung und Widerspruch kann sich das Verfahren verlängern. Den Krankenkassen ist im Widerspruchsprozess keine gesetzliche Frist gesetzt.
Die Erfolgsaussichten hängen immer vom Einzelfall ab: Entscheidend sind vor allem die medizinische Notwendigkeit, die Dringlichkeit der Behandlung, der Nachweis fehlender zeitnaher Kassenplätze und die Vollständigkeit der Unterlagen. Das Kostenerstattungsverfahren ist gesetzlich in § 13 Abs. 3 SGB V verankert und kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Krankenkasse eine notwendige Leistung nicht rechtzeitig bereitstellen kann oder eine Leistung zu Unrecht ablehnt. Nach unseren bisherigen Erfahrungen unterscheiden sich Krankenkassen jedoch deutlich in der Art und Weise, wie streng die Anträge geprüft werden. Einige Krankenkassen lehnen trotz guter Vorbereitung häufiger Anträge ab oder verlangen zusätzliche Nachweise. Wir prüfen jeden Fall individuell und bereiten die Anträge so vor, dass alle entscheidenden Punkte vollständig und bestmöglich belegt sind.
Ja. Bereits vorhandene Unterlagen sind sogar hilfreich, weil sie den Prozess beschleunigen können. Sie können vorhandene Dokumente im Portal hochladen, zum Beispiel PTV-11, Konsiliarbericht, Absagen von Kassenpraxen oder Schreiben der Krankenkasse. Falls etwas fehlt oder formal nicht passt, wird erklärt, was noch benötigt wird.
Ja. Eine telefonische Beratung ist über ein gebuchtes Informationsgespräch möglich. Bitte buchen Sie dafür einen Termin über unsere Website oder den bereitgestellten Terminlink. So stellen wir sicher, dass sich ein Teammitglied gezielt Zeit für Ihr Anliegen nehmen kann.